| Die langwierige Verwertung von Vermögensgegenständen verhindert oftmals die Beendigung von ansonsten abschlußreifen Insolvenzverfahren.
Wir erwerben grundsätzlich sämtliche Restvermögenswerte ohne Beschränkung auf bestimmte
Vermögensklassen.
Dies gilt speziell für Ansprüche auf Erstattung von
Körperschaftsteuerguthaben.
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Somit beenden Sie rasch Ihr Verfahren und setzen wertvolle Ressourcen in Ihrer Kanzlei frei.
Darüber hinaus werden weitere Kosten vermieden und eine Menge Zeit eingespart.
Wir sorgen für eine kurzfristige Angebotserstellung und eine praxisgerechte Abwicklung.
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